Unser Angebot

 

24 Stunden Betreuung in gewohnter Umgebung (Langzeitbetreuung):

Das Betreuungspersonal bleibt im Haushalt der zu betreuenden Person. Der Wechsel erfolgt in einem monatlichen Turnus.

 

Kurzzeitbetreuung zu Hause:

Die Betreuungskraft bleibt für eine bestimmte Zeit (z.B. für 4 Wochen) im Haushalt der zu betreuenden Person.

 

Urlaubs- und Kurbegleitung:

Die Betreuungskraft begleitet die zu betreuende Person in den Urlaub oder zur Kur.

 

 

Was wir für Sie tun können:

  • Wir erheben in einem Gespräch Ihren Bedarf und wählen entsprechend den Anforderungen die passenden Betreuungskräfte für Sie aus.
  • Wir erledigen die notwendigen Behördenwege.
  • Wir unterstützen Sie bei Förderanträgen.
  • Wir sind regional tätig, wir sind in Ihrer Nähe und wir sind für Sie erreichbar!
  • Wir kümmern uns auch weiterhin um Sie und die BetreuerInnen und stehen mit Rat und Tat zur Seite!

 

 

Wir weisen darauf hin, dass wir ausschließlich selbstständige PersonenbetreuerInnen mit einem österreichischen Gewerbeschein für Personenbetreuung vermitteln.

Gewerbetreibende, die das Gewerbe der Personenbetreuung ausüben, sind berechtigt, betreuungsbedürftige Personen zu unterstützen. Dies umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen, insbesondere Zubereitung von Mahlzeiten, , Durchführung von Hausarbeiten und Reinigungstätigkeiten, Durchführung von Besorgungen und Botengängen, Sorgetragung für ein gesundes Raumklima, Betreuung von Pflanzen und Tieren, Wäscheversorgung (Waschen, Bügeln, Ausbessern), Führung des Haushaltsbuches mit Aufzeichnungen über für die betreute Person getätigte Ausgaben
  • Unterstützung bei der Lebensführung, insbesondere Gestaltung des Tagesablaufs, Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen
  • Gesellschafterfunktion, insbesondere, Gesellschaft leisten, Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte, Begleitung bei diversen Aktivitäten

 

Die Betreuungskräfte haben das Gewerbe der „Personenbetreuung“ angemeldet und sind selbständig tätig. Sie sind keine Angestellten unserer Firma und wir haften daher auch nicht für die BetreuerInnen.

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