Individuelle Preisgestaltung - leistbare Pflege

 

Eine faire, offene und transparente Preisgestaltung ist Vertrauenssache und für eine gute, langfristige Zusammenarbeit wichtig!

 

Die Gesamtkosten einer 24h-Personenbetreuung setzen sich zusammen aus:

- Honorar der PersonenbetreuerInnen

- Sozialversicherungsbeiträge

- Fahrtkostenanteil

- Bereitstellungsgebühr und Verwaltungskostenbeitrag

 

Das Honorar der PersonenbetreuerInnen beträgt

ab EUR 60,-- bis EUR 120,-- pro Tag.

 

Die genauen Kosten sind von verschiedenen Kriterien abhängig und werden anhand einer detaillierten persönlichen Bedarfsanalyse genau ermittelt.

Kriterien, welche in die Honorargestaltung einfließen, sind:

  • Arbeits- und Betreuungsaufwand
  • Pflegestufe
  • Anzahl der Personen, die zu betreuen sind
  • Qualifikation der Betreuungskraft / Pflegekraft
  • Erfahrung der Betreuungskraft / Pflegekraft
  • Deutschkenntnisse der Betreuungskraft

 

Unterkunft und Verpflegung müssen den Betreuungskräften von der Familie bzw. von der zu betreuenden Person kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Betreuungskraft erhält pro Turnus einen Fahrtkostenzuschuss in Höhe von EUR 180,00 bis 200,00

 

Die Sozialversicherung wird extra bezahlt und beträgt monatlich EUR 150,44 pro Betreuungskraft.

 

Für die Vermittlung von Betreuungskräften bieten wir verschiedene Preis-/Leistungspakete an. Sie können selbst wählen.

 

In einem persönlichen Gespräch entwickeln wir nach genauer Bedarfsanalyse - Ihren Bedürfnissen entsprechend - Ihr individuelles Angebot. 

 

Ein faires Preis-/Leistungsverhältnis ist uns sehr wichtig. 

Wir sorgen dafür, dass Sie sich Ihre Betreuung bzw. die Ihrer Angehörigen leisten können. 

 

Vereinbaren Sie einen Termin unter 0664 / 4124042.

 

Gerne informieren wir Sie auch über mögliche Förderungen bzw. unterstützen Sie bei den Anträgen.

 

Die Kosten für Personenbetreuung können steuerlich abgesetzt werden. Gemäß Einkommenssteuergesetz (EStG) sind bei einer Betreuung zu Hause die damit verbundenen Aufwendungen wie bei einer Heimbetreuung ab Bezug von Pflegegeld der Pflegestufe 1 zur Gänze als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Dabei können alle im Zusammenhang mit der Betreuung anfallenden Aufwendungen und Ausgaben, wie zum Beispiel Kosten für die Betreuungskräfte und Aufwendungen für die Vermittlungsorganisation geltend gemacht werden. Diese sind um die erhaltenen steuerfreien Zuschüsse (z.B. Pflegegeld, Zuschuss zu den Betreuungskosten) zu kürzen.

Weiterführende Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Betreuungskosten finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen unter www.bmf.gv.at.

 

 

 

 

 

 

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